Deutsche Lkw-Maut - Zu viel gezahlte Maut

Sind Ihre Lkw von 2005 bis heute auf Deutschen Straßen gefahren, haben Sie vermutlich zu viel gezahlt. So entschied der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 28.10.2020. Konkret wurden Ihnen die Kosten für die Verkehrspolizei auf Bundesfernstraßen zu viel berechnet. Diese Kosten stellt die Bundesrepublik Ihnen seit Jahren anteilig in Rechnung - zu Unrecht, wie die der EuGH nun urteilte. Denn diese Berechnung verstößt gegen das Europarecht. Hierauf können Sie sich als Lkw-Fahrer nun unmittelbar berufen. Registrieren Sie sich jetzt unverbindlich bei uns, um Schadensersatz zu verlangen.


Zu hohe Kosten - Ihre Rückzahlungsansprüche

Wer kann Rückzahlungen geltend machen? Jeder Lkw, der von 2005 bis jetzt auf Deutschen Bundesstraßen gefahren ist, ist von der zu viel bezahlten Maut betroffen. Die Berechnungsmethode der Maut ist laut EuGH bezogen auf die Kosten für die Verkehrspolizei nicht rechtens. Für diese Fahrzeuge können Sie im Hinblick auf diese Kosten nun Rückzahlung verlangen. Melden Sie sich jetzt bei uns an, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Hier geht es zur unverbindlichen, kostenfreien Registrierung.


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